Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundes- weit außergerichtlich und gerichtlich
sowie vor Schieds- und Einigungsstellen. Forensisch sind wir tätig vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeits- gerichten,
dem Bundesarbeitsgericht, vor den ordentlichen Gerichten (Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten) sowie den Sozialgerichten,
Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht.
Unsere Rechtsanwälte sind gefragte Referenten auf
arbeitsrechtlichen Seminaren sowohl für das Management als auch für die Arbeitnehmerschaft und Mitarbeitervertretungen.
Schnelle und erfolgreiche Problemlösungen erreichen wir durch unsere hohe Fachkompetenz und den Einsatz modernster
Kommunikationstechniken. Unsere wiederholte Nennung in der Fachpresse bestätigt dies.