Die Kanzlei

Die  im  Jahre  1976  von  Rechtsanwalt  Jan Bierbrodt
gegründete  Kanzlei  ist  seit  über  drei Jahrzehnten  auf die Gebiete des Arbeitsrechts, des Dienstrechts sowie auf  die angrenzenden Rechtsgebiete des Handelsvertreterrechts, des  Wirtschaftsrechts und des Sozialversicherungsrechts spezialisiert.

Herr Rechtsanwalt Bierbrodt war bis Ende 2009 Alleininhaber der Kanzlei, die zu  Beginn des Jahres 2010  von den Rechtsanwälten Mayer und Knezevic übernommen wurde.

Unsere  hochspezialisierten  Anwälte  vertreten  alle  im Arbeitsleben stehenden  Personen und Unternehmen sowie deren Betriebs- und Personalräte. Zu unseren Mandanten gehören insbesondere Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände. Gleichermaßen sind wir für Unternehmen unterschiedlichster Größen und Branchen tätig.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundes- weit außergerichtlich und gerichtlich sowie vor Schieds- und Einigungsstellen. Forensisch sind wir tätig vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeits- gerichten, dem Bundesarbeitsgericht, vor den ordentlichen Gerichten (Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten) sowie den Sozialgerichten, Landessozialgerichten und Bundessozialgericht.

Unsere Rechtsanwälte sind gefragte Referenten auf arbeitsrechtlichen Seminaren sowohl für das Management als auch für die Arbeitnehmerschaft und Mitarbeitervertretungen.
Schnelle und erfolgreiche Problemlösungen erreichen wir  durch unsere hohe Fachkompetenz und den Einsatz modernster Kommunikationstechniken.  Unsere wiederholte Nennung in der Fachpresse bestätigt dies.