Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundes- weit außergerichtlich und gerichtlich
sowie vor Schieds- und Einigungsstellen. Forensisch sind wir tätig vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeits- gerichten,
dem Bundesarbeitsgericht, vor den ordentlichen Gerichten (Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten) sowie den Sozialgerichten,
Landessozialgerichten und Bundessozialgericht.
Unsere Rechtsanwälte sind gefragte Referenten auf arbeitsrechtlichen
Seminaren sowohl für das Management als auch für die Arbeitnehmerschaft und Mitarbeitervertretungen.
Schnelle
und erfolgreiche Problemlösungen erreichen wir durch unsere hohe Fachkompetenz und den Einsatz modernster Kommunikationstechniken.
Unsere wiederholte Nennung in der Fachpresse bestätigt dies.